Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen der Driving Center Groß Dölln GmbH für Einzelkunden und Gruppen
§1 Allgemeines
1.1 Die Erbringung unserer Leistungen erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Driving Center Groß Dölln GmbH (nachfolgend DCGD genannt) und nach den im Angebot formulierten Leistungen.
1.2 Es gelten auf dem gesamten Gelände die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Aus diesem Grund ist eine Fahrerlaubnis für die jeweilige Kursvariante erforderlich.
§2 Preise und Zahlung
2.1 Alle Rechnungen sind nach Erhalt zum angegeben Zahlungsziel ohne Abzug fällig.
§3 Teilnahmebedingungen
3.1 Die Teilnahme an Veranstaltungen des DCGD ist nur mit gültiger Fahrerlaubnis möglich. Abweichungen von dieser Regel sind im Einzelfall mit dem DCGD abzustimmen.
3.2 Personen unter 16 Jahren ist die Teilnahme an fahraktiven Veranstaltungen nur nach ausdrücklicher Genehmigung des DCGD gestattet.
3.3 Während des Kurses ist den Anweisungen der Instruktoren im Interesse der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Anweisungen oder die Regeln der StVO, die geeignet sind, den Teilnehmer selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, kann ein Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht.
3.4 Eine aktive Teilnahme ist nur zulässig, wenn Fahrfähigkeit besteht. Abweichend von den Regeln der StVO besteht absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Ebenfalls ist die Einnahme von Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, nicht zulässig.
3.5 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Kurse bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu verschieben oder auch abzusagen. In diesem Fall wird der volle Kurspreis dem Teilnehmer erstattet.
3.6 Teilnehmer an Motorradveranstaltungen sind verpflichtet, eine komplette, nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässige Motorradschutzkleidung zu tragen. Dazu gehören Motorradjacke mit Protektoren, Motorradhose mit Protektoren, Motorradstiefel, Motorradhandschuhe und ein den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Integralhelm.
3.7 Die Mitnahme von Begleitpersonen ist kostenpflichtig (Ausnahme: begleitetes Fahren ab 17). Begleitpersonen nehmen nicht aktiv am Training teil.
§4 Versicherungen und Haftung
4.1 Grundsätzlich gilt die eigene Fahrzeug-Versicherung. Für Sachschäden an den Fahrzeugen übernehmen wir keine Haftung. Fahrer und Sozius sind über unsere Unfallversicherung versichert.
4.2 Sportfahrertrainings, Drifttrainings, das Freie Fahren für Motorräder sowie der Track Day für PKW`s finden auf eigenes Risiko statt – somit unter Haftungsausschluss. Jeder Kunde erhält vor Beginn seiner Veranstaltung den gesamten Text des Haftungsverzichts zur Kenntnis und Unterschrift.
4.3 Während einer Veranstaltung auf dem Gelände des DCGD verursachte Schäden (z.B. Leitplanke, Grünflächen) sind vom Verursacher zu tragen. Schäden müssen dem verantwortlichen Trainer sofort bekannt gegeben werden.
4.4 Das DCGD haftet nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der DCGD oder eines seiner gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
§5 Datenverwendung
5.1 Der Teilnehmer erklärt sich mit der Erhebung von Daten im Rahmen der Buchung einverstanden.
5.2 Der Teilnehmer kann die Einwilligung zur Speicherung der Daten jederzeit schriftlich wiederrufen.
§6 Stornobedingungen
6.1 Die Buchung Ihres Trainings gilt als verbindlich. Bei Nichterscheinen des Teilnehmers am vereinbarten Trainingstermin, erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühr werden.
6.2 Eine Umbuchung kann bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn gegen eine Gebühr von 25,00€ erfolgen, sofern das DCGD entsprechend freie Termine hat.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VERMIETUNGEN
(Fassung April 2012)
1. Versicherungsbedingungen
1.1 Der Veranstalter (= Mieter) muss gegenüber dem Driving Center Groß Dölln bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn den Nachweis erbracht haben, dass er für die Dauer der Veranstaltung eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe abgeschlossen hat.
1.2 Der Veranstalter (= Mieter) haftet, für auf dem Gelände des Driving Centers Groß Dölln verursachte Schäden, in voller Höhe.
1.3 Der Veranstalter (= Mieter) hat die Betriebssicherungspflicht
2. Storno- und Zahlungsbedingungen
2.1 Erscheint der Veranstalter (= Mieter) nicht zum vereinbarten Veranstaltungstermin, ohne den Vertrag vorher wirksam gekündigt zu haben, schuldet er dem Driving Center Groß Dölln den gesamten vereinbarten Bruttopreis. Die Kündigung des Vertrages durch den Veranstalter (= Mieter) muss schriftlich per Post oder Fax erfolgen. Die Frist beginnt am Tag des Eingangs der Kündigung im Driving Center Groß Dölln. Im Zweifelsfall ist der Veranstalter (= Mieter) für den Zugang der Kündigung nachweispflichtig.
2.2 Erfolgt die Kündigung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bestellung, wird keine Stornogebühr fällig. Bis zu 9 Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin werden dem Kunden 20% des vereinbarten Nettopreises, zwischen 8 Monaten und 7 Monaten vor dem vereinbarten Termin werden 35%, zwischen 6 Monaten und 90 Tagen vor dem Termin werden 50%; zwischen 90 und 30 Tagen vor dem Termin werden 75% und ab dem 29. Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin werden dem Kunden 90% des vereinbarten Nettopreises in Rechnung gestellt.
2.3 Dem Kunden bleibt es unbenommen den Nachweis zu erbringen, dem Driving Center Groß Dölln sei infolge der Kündigung oder des Nichterscheinens ohne Kündigung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer entstanden, als die vereinbarten Stornopauschalen. Soweit der Kunde den Nachweis führt, reduzieren sich die Pauschalen entsprechend oder geraten in Wegfall.
2.4 Die Driving Center Groß Dölln GmbH hat das Recht, bis zu einem Monat vor dem Veranstaltungszeitpunkt die Terminzusage zu widerrufen, wenn die Terminverlegung einer Driving Center-Großveranstaltung oder die Einfügung einer weiteren Großveranstaltung dieses erfordert. Voraussetzung ist, dass diese Großveranstaltung nur durchgeführt werden kann, wenn auch die gemietete Anlage dafür zur Verfügung steht. Ersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
2.5 50% der voraussichtlichen Veranstaltungskosten (lt. Angebot) sind 30 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn zu zahlen. Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Driving Center Groß Dölln GmbH. Die restlichen 50% sowie variable Kosten, deren Höhe erst gegen Ende der Veranstaltung feststehen (wie Verpflegung, Energie- und Wasserkosten, etc.) werden vom Driving Center Groß Dölln nach Abschluss der Veranstaltung gesondert in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
2.6 Die Verbrauchswerte von Strom werden durch Zählerablesungen ermittelt und nach Verbrauch in Rechnung gestellt. Bei kleineren Veranstaltungen kann eine Pauschalierung vereinbart werden.
2.7 Die Pauschale für eine Abfallentsorgung im Fahrerlager liegt am Wochenende bei 200,00 €
3. Mietvoraussetzungen / Präambel
3.1 Haftungsausschluss – Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung der Teilnehmer. Der Mieter verpflichtet sich, nur solche Teilnehmer zur Veranstaltung zuzulassen, die vorher schriftlich auf ihnen eventuell zustehende Schadensersatzansprüche gegenüber der Driving Center Groß Dölln GmbH als Eigentümerin des Grundstücks, der baulichen Anlagen und der Einrichtungen und ihren Erfüllungsgehilfen verzichtet haben. Ebenso verzichtet der Mieter selbst sowie seine Erfüllungsgehilfen auf ihnen eventuell zustehende Schadenersatzansprüche gegenüber der Driving Center Groß Dölln GmbH.
3.2 Der Mieter wird hiermit ermächtigt und verpflichtet, den jeweiligen Verzicht für die Driving Center Groß Dölln GmbH schriftlich anzunehmen.
3.3 Eine Untervermietung der Anlagen durch den Mieter kann nur mit vorheriger Zustimmung der Driving Center Groß Dölln GmbH erfolgen. Eine Weitergabe von Strom etc. aus dem Fahrerlager an Dritte ist untersagt. Die dort vorhandenen Energieanschlüsse sind ausschließlich vom Mieter nutzbar.
3.4 Betriebszeit – Betriebszeit des Driving Centers Groß Dölln: täglich von 06.00 bis 22.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 08.00 bis 20.00 Uhr
3.5 Ruhezeit – Ruhezeit im gesamten Gelände inkl. aller Anlagen (z.B. Fahrerlager,…): täglich von 22.00 bis 06.00 Uhr Motorruhe gilt, wenn nicht vorher schriftlich anders vereinbart, ab 18.00 Uhr. Abweichungen von den gegebenen Ruhezeiten bedürfen der Zustimmung der Driving Center Groß Dölln GmbH.
3.6 Mietzeiten
3.6.1 für Rundkurse an Werktagen (Mo.-Sa.): 09.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
3.6.2 für Fahrtechnikpisten: täglich von 08.00 bis 18.00 Uhr
3.7 Der Mieter verpflichtet sich, alle innerhalb des Geländes des Driving Centers Groß Dölln geplanten Veranstaltungsteile rechtzeitig vor der Veranstaltung mit den Organisatoren des Driving Centers Groß Dölln abzustimmen. Veranstaltungs-Elemente, die nichts mit der Durchführung von Fahrsicherheitstrainings zu tun haben (z.B. Zuschauerbetrieb, Beschallung, Abspielen von Musik,…), bedürfen aus genehmigungsrechtlichen Gründen einer langfristigen Absprache.
3.8 Lärmschutzbestimmungen Motorrad – Es dürfen nur Zweiräder fahren, die nach ihrer im Fahrzeugbrief/ -schein eingetragener Schallleistung straßenzulassungsfähig sind (Motorräder mit Fahrzeugbrief und Fahrgestellnummer). Das bedeutet, dass Zweiräder mit Rennverkleidung, ohne Spiegel, Lampe und Blinker etc. fahren dürfen – aber das Gesamtgeräusch der Maschine den Angaben im Fahrzeugbrief oder der ABE entsprechen muss. Teilnehmer, die aufgrund einer nicht zugelassenen Auspuffanlage, wg. technischem Defekt oder einer ausgebrannten Auspuffanlage auffallen, werden mit der Schwarzen Flagge aufgefordert, die Strecke sofort zu verlassen und sich beim Veranstalter zu melden. Teilnehmer, die im Laufe einer Veranstaltung zum 2. Mal wegen Lärmüberschreitung auffallen, werden ohne Anspruch auf Rückerstattung der Kosten von der Veranstaltung ausgeschlossen. Der Tagesmittelungspegel kann auf Wunsch, nach vorheriger Absprache eines dafür qualifizierten Mitarbeiters der Driving Center GmbH, ermittelt werden. Wenn absehbar ist, dass der Wert den kritischen Bereich erreichen kann, meldet sich der Mitarbeiter des Driving Centers beim Veranstalter, um den weiteren Veranstaltungsablauf zu besprechen. Bei Überschreiten dieses Wertes muss die Veranstaltung dementsprechend früher beendet werden. Der Mieter hat dabei keinen Anspruch auf Reduzierung des Mietpreises oder Nachholen der versäumten Veranstaltungsdauer. Aufgrund der gesetzlichen Lärmschutzbestimmungen ist auf den Flächen und Rundkursen des Driving Centers die maximale Anzahl von gleichzeitig fahrenden Fahrzeugen strikt einzuhalten (siehe Anhang, Auszug der BIMSCH Genehmigung).
Bei Nichtbefolgen der Anweisungen o.ä. (z.B. zu viele Fahrzeuge auf der Strecke, etc.) wird die Veranstaltung durch Zeigen der roten Flagge unterbrochen. Die dadurch versäumte Veranstaltungszeit wird nicht nachgeholt.
3.9 Lärmschutzbedingungen für Automobile – Im Driving Center sind aus gesetzlich vorgeschriebenen Lärmschutzbestimmungen nur Automobile zugelassen, die unter voll-last und maximaler Motordrehzahl die Lärmgrenze von 98dB nicht überschreiten. Ansonsten gilt hier das gleiche Verfahren wie unter 3.8 beschrieben.
3.10 Kommt ein Fahrzeug von der Strecke ab, wird die Veranstaltung während der Zeit der Bergung und der Säuberung der Strecke unterbrochen. Die dadurch verlorene Zeit wird nach dem ursprünglich geplanten Veranstaltungsende nicht nachgeholt.
3.11 Bei Nichteinhaltung der o.g. Punkte bleibt es dem Driving Center Groß Dölln vorbehalten, die Strecke zu sperren oder die Veranstaltung abzubrechen. Der Veranstalter (= Mieter) hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kosten.
3.12 In den von der Driving Center Groß Dölln GmbH bestätigten Mietzeiten sind sowohl die Rüstzeiten auf Rundkursen und Fahrtrainingspisten als auch die Zeiten für die Übergabe und Abnahme der Anlage enthalten. Die Mietzeit läuft bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kontrollfahrt zur Aufnahme eventueller Schäden mit einem Beauftragten des Driving Centers beendet ist, mindestens aber bis zur bestätigten Zeit. Sollten sich nach dieser Kontrollfahrt noch verunfallte oder ausgefallene Fahrzeuge auf der Strecke befinden, läuft die Mietzeit und die Verantwortung für alle Vorkommnisse auf der benutzten Strecke für den Veranstalter (=Mieter) weiter, bis die Strecke vom Mieter restlos geräumt wurde. Der Mieter hat vor der Übergabe keine Berechtigung, die Strecken des Driving Centers Groß Dölln zu benutzen.
3.13 Von der ersten bis einschließlich zur letzten Kontrollfahrt trägt der Mieter die volle Verantwortung für alle Vorkommnisse auf der benutzten Strecke und den benutzen Anlagen der Driving Center Groß Dölln GmbH. Während dieser Zeit übernimmt die Driving Center Groß Dölln GmbH für Ereignisse auf oder an der Strecke des Driving Centers keine Haftung. Für das Räumen der Strecke ist allein der Mieter verantwortlich, ebenso für das Öffnen und Schließen der Haupt- und Nebenschranken.
3.14 Das Betreten des gesamten Geländes des Driving Centers (ausgenommen Fahrerlager und Boxengasse) außerhalb der Veranstaltungszeiten ist verboten.
3.15 In der Boxengasse und im Fahrerlager ist mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
3.16 Bei Schnee- oder Eisglätte besteht kein Anspruch des Mieters auf Räumung der Strecke durch die Driving Center Groß Dölln GmbH.
3.17 Das Fahrerlager ist bis spätestens 2 Stunden nach offiziellem Veranstaltungsende (lt. Angebot) aufgeräumt, d.h. im vor der Übergabe herrschenden Zustand zu übergeben; das Fahrerlager ist besenrein zu verlassen. Bei Missachtung dieser Regelung werden im Nachhinein anfallende Reinigungskosten dem Mieter automatisch in Rechnung gestellt.
3.18 Beschädigungen an Rundkursen und Fahrtechnikpisten, an Banketten, Einzäunungen, Leitplanken und anderen Anlagen des Driving Centers, die bei der gemeinsamen Kontrollfahrt nach der Veranstaltung ermittelt werden, stellt die Driving Center Groß Dölln GmbH dem Mieter in Rechnung.
3.19 Unbefugt angebrachte Aufkleber, Hinweisschilder und Werbung jeglicher Art werden im Auftrag der Driving Center Groß Dölln entfernt. Die Kosten der Entfernung sowie eventuell durch Anbringung oder Entfernung entstandener Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Stellt der Mieter keinen Vertreter zur Abnahme der Strecke und der angemieteten Anlagen des Driving Centers zur Verfügung, erkennt der Mieter die Ermittlungen der Driving Center Groß Dölln GmbH an.
3.20 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Anbringen von Hinweisschildern und Werbung jeglicher Art im öffentlichen Verkehrsraum rund um das Driving Center verboten ist. Die zuständige Behörde des Ordnungsamtes Templin bringt jede Zuwiderhandlung zur Anzeige.
3.21 Die Kosten der Wieder-Instandsetzung bzw. Reinigung hat der Mieter an die Driving Center Groß Dölln GmbH zu entrichten. Die Schadensabwicklung mit Versicherungsgesellschaften und Teilnehmern ist Sache des Mieters.
3.22 Die Driving Center Groß Dölln GmbH hat das Recht, Reparaturaufträge im Namen und auf Rechnung des Mieters an Fremdfirmen zu vergeben. Diese Rechnungen werden von der Driving Center Groß Dölln GmbH sachlich geprüft und an den Schädiger zur Regulierung weitergeleitet.
3.23 Auf dem gesamten Gelände des Driving Centers bestehen langfristige Werbeverträge. Diese Werbeflächen (Bandenwerbungen, Fahnen,..) dürfen nicht entfernt oder überdeckt werden. Die Zulassung von Tageswerbung, gewerblichen Filmaufnahmen, Rundfunk- und Fernsehübertragungen sowie die Benutzung des Luftraums über dem Driving Center bedürfen der Genehmigung der Driving Center Groß Dölln GmbH. Nicht genehmigte Tagesreklame wird von der Driving Center Groß Dölln GmbH auf Kosten des Mieters entfernt.
3.24 Die Catering-Rechte auf dem Gelände des Driving Centers liegen bei der Fa. Bistro Drivers Take Off im Driving Center. Anfragen zum Thema ‚Catering‘richten Sie bitte an: Bistro Drivers Take Off, Groß Dölln, Zum Flugplatz, 17268 Templin, per Email: a.kalkbrenner@drivingcenter.de oder telefonisch unter +49-(0)39883 48 96-14.
3.25 Jegliche Form von Hospitality des Mieters oder der Teilnehmer muss im Vorfeld der Veranstaltung mit der Driving Center Groß Dölln GmbH und der Fa. Bistro Drivers Take Off abgestimmt werden. Ausnahmen sind nur in Abstimmung mit der Driving Center Groß Dölln GmbH möglich.
3.26 Jeglicher Verkauf von Speisen, Getränken, Zubehör, Souvenirs, T-Shirts, usw. im Veranstaltungsbereich bzw. auf dem Gelände des Driving Centers ohne vorherige Genehmigung durch die Driving Center Groß Dölln GmbH ist verboten.
3.27 Bei Verstößen des Mieters gegen die o.g. Bestimmungen behält sich die Driving Center Groß Dölln GmbH vor, dem Mieter eine Konventionalstrafe von bis zu 2.000,- Euro aufzuerlegen.
4. Zusatzvereinbarungen für Veranstalter und Instruktoren
4.1 Die Betriebszeiten der Fahrtechnikpisten und Rundkurse im Driving Center Groß Dölln sind ausnahmslos auch von allen Instruktoren und Veranstaltern von Veranstaltungen einzuhalten.
4.2 Der Auf- und Abbau von Übungen oder Stationen außerhalb der angegebenen Betriebszeiten ist im Vorhinein mit den Verantwortlichen des Driving Centers zu besprechen. Das Probieren von Übungen oder Veranstaltungsteilen außerhalb der Betriebszeiten ist nicht erlaubt.
4.3 Das Waschen von Fahrzeugen auf dem Gelände des Driving Centers ist nur in der dafür vorgesehenen Waschanlage vorzunehmen.
4.4 Waldbrandwarnstufen sind unbedingt einzuhalten. Diese werden von der Driving Center Groß Dölln GmbH bekannt gegeben.
4.5 Im Rahmen einer Veranstaltung ausgehändigte Schlüssel sowie Chips und Tankkarten des Driving Centers Groß Dölln sind unaufgefordert nach Abschluss der Veranstaltung an der Rezeption des Driving Centers abzugeben und im Schlüsselbuch auszutragen. Kommen Schlüssel abhanden oder werden sie auch nach mehrmaliger Ermahnung nicht retourniert, wird dem Veranstalter (=Mieter) ein Betrag von ca. 7.500,- € in Rechnung gestellt, da in diesem Fall die gesamte Schließanlage des Driving Centers erneuert werden muss.